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Leiter der klinischen Studie (LKP)

Bei multizentrischen klinischen Studien wird vom Sponsor ein Leiter der klinischen Prüfung – Prüfleiter (LKP) benannt. Nach dem AMG von 1976 § 40 Abs. 1 muss der Leiter der klinischen Prüfung ein approbierter Arzt sein und mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Durchführung von klinischen Studien haben. Die EU-Richtlinien sehen – im Gegensatz zu den deutschen Richtlinien – keinen Leiter der klinischen Prüfung, sondern nur den Prüfarzt vor.

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Literaturrecherche

Bei einer Literaturrecherche wird der Stand der Forschung zu einem medizinischem Thema zusammengetragen. Hierzu greift man in der Regel auf Pubmed, der amerikanischen Datenbank der medizinischen Bibliothek (National Library of Medicine – NLM) mit mehr als 24.000.000 Fachartikeln aus allen medizinischen und zahnmedizinischen Fachrichtungen, zurück.

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