Glossar - N: Nicht-interventionelle Studie

Nicht-interventionelle Studie (NIS)

Eine nicht-Interventionelle Studie (NIS) ist eine epidemiologische Studie oder Beobachtungsstudie (Anwendungsbeobachtung – AWB), bei der kein studienbedingter Eingriff (Intervention) wie z.B. Blutabnahme, Röntgen am Patienten durchgeführt wird. Die gewonnenen Daten entstammen somit aus Routinebehandlungen von Patienten und nicht durch zusätzliche Diagnostik.

Laut AMG § 4 ist eine nicht-Interventionelle Studie eine Untersuchung, durch die Erkenntnisse anhand von Beobachtungen analysiert werden. Die Behandlung der Patienten erfolgt daher auch nicht durch einen Prüfplan mit Behandlungsvorgaben, sondern gemäß ärztlicher Routine mit bereits zugelassenen Medikamenten oder Medizinprodukten. Man nennt das Protokoll, das den Studienablauf festlegt, nicht Prüfplan wie in interventionellen Studien, sondern Beobachtungsplan.

Nicht-interventionelle Studien haben eine hohe externe Validität und geben Rückschlüsse über tatsächliche Behandlungsverläufe. Typische Studiendesigns von NIS sind Kohortenstudien, Fall-Kontroll-Studien, Querschnittsstudien oder deskriptive Studien ohne Vergleichskollektiv.

Nicht-Interventionelle Studien fallen unter § 15 der Berufsordnung (BO) für in Deutschland tätige Ärzte. § 15 der BO trifft für alle Studien außerhalb AMG und MPG zu. Laut § 15 müssen die Ärzte vor Beginn einer Beobachtungsstudie diese bei der zuständigen Ethikkommission anzeigen und eine schriftliche ethische Beratung durchführen.

Nicht-interventionelle klinische Prüfungen mit Medizinprodukten werden nach § 23b MPG durchgeführt. Beobachtungsstudien werden nicht durch das AMG geregelt. Es gelten die Grundlagen von GCP und der Deklaration von Helsinki, so dass der Schutz des Studienteilnehmers eine zentrale Bedeutung hat. 2004 wurde weiterhin eine Leitlinie zur Sicherung von „Guter Epidemiologischer Praxis“ (GEP) erlassen, die einen wissenschaftlichen Standard sichert. Durch GEP werden ethische und moralische Standards verankert, die Qualität in epidemiologischen Studien (NIS) gehoben und die Validität von Forschungsergebnissen angestrebt. Ziel ist auch ein Abwenden von Betrug und eine Herstellung von Vertrauen in der Öffentlichkeit. GEP umfasst 11 Leitlinien und Empfehlungen zu den Themen: Ethik, Forschungsfrage, Beobachtungsplan, Probendatenbank, Qualitätssicherung, Auswertung, Datenschutz, vertragliche Rahmenbedingung, Interpretation und Public Health.

Während in klinischen Studien eine schriftliche Einwilligung der Probanden / Patienten zur Durchführung der Studie erfolgen muss, wird der Patient bei nicht-Interventionellen Studien datenschutzrechtlich aufgeklärt. Er muss vor Studienbeginn eine schriftliche datenschutzrechtliche Einwilligung zur anonymisierten bzw. pseudonymisierten Datenerfassung und zur statistischen Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten geben.

20.11.14 / TK

 

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